Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde TrailSylvania GbR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch TrailSylvania GbR zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.
Die Annahme erfolgt durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch TrailSylvania GbR entweder beim Kunden selbst oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt, es sei denn, dass TrailSylvania GbR den Kunden darauf hingewiesen hat, dass sie nach Ablauf der Frist vom Einverständnis im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht.
2. Bezahlung
Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder oder das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich die Reisebestätigung. Auf der Rückseite der Reisebestätigung befindet sich der Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % fällig. Die Kosten für eine über TrailSylvania GbR abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig (s. Punkt 7).
Die Anzahlung beträgt mindestens 100,- EUR. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 21 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. TrailSylvania GbR ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für TrailSylvania GbR bindend. TrailSylvania GbR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Abänderungen und Nebenabreden sind von TrailSylvania GbR schriftlich zu bestätigen. Diese Reiseleistungen von TrailSylvania GbR umfassen insbesondere: sorgfältigeVorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hin- und Rückreise. Alle für den Reiseablauf erforderlichen Transfers (falls nicht gesondert vermerkt) sind im Reisepreis enthalten (nicht enthalten sind Surfbretter, Fahrräder, Sportgepäck, Rollstühle und sonstige sperrige Gegenstände). Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt, Kombination wie gebucht und die dazu gehörenden Verbindungen sind ebenfalls im Reisepreis enthalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TrailSylvania GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
TrailSylvania GbR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. TrailSylvania GbR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TrailSylvania GbR den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TrailSylvania GbR vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann TrailSylvania GbR vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber TrailSylvania GbR erhöht, so kann diese den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TrailSylvania GbR den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TrailSylvania GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von TrailSylvania GbR über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann TrailSylvania GbR von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von TrailSylvania GbR anlässlich der nichtangetretenen Reise geringer waren.
c) Sollten die der TrailSylvania GbR durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Tritt bei mehreren Teilnehmern einer Reise einer oder mehrere der Reisenden von der Reise zurück, so haben die verbleibenden Reiseteilnehmer etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.
e) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TrailSylvania GbR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende TrailSylvania GbR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich TrailSylvania GbR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch TrailSylvania GbR
TrailSylvania GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. So behält TrailSylvania GbR den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese bis 2 Wochen vor vertraglich vereinbartem Reiseantritt nicht erreicht ist. In jedem Fall ist TrailSylvania GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die TrailSylvania GbR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der TrailSylvania GbR im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der TrailSylvania GbR besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie
dem Reisenden ein zumindest gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, (z.B. Entzug der Landerechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei Kündigung kann TrailSylvania GbR für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasste, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen, währenddessen die übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.
9. Haftung
a) TrailSylvania GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern TrailSylvania GbR nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
b) TrailSylvania GbR haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
c) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
d) TrailSylvania GbR übernimmt insbesondere keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet TrailSylvania GbR nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. TrailSylvania GbR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TrailSylvania GbR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Insbesondere bleibt es TrailSylvania GbR unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen.
Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarte Ortschaften.
b) Herabsetzung des Reisepreises
Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den Reisemangel oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder bei TrailSylvania GbR unverzüglich anzeigt.
Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
c) Kündigung des Vertrages
Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen, wenn TrailSylvania GbR nach einer ihr vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert
wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet TrailSylvania GbR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen enfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den TrailSylvania GbR nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von TrailSylvania GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TrailSylvania GbR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) TrailSylvania GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
c) Ein Schadenersatzanspruch gegen TrailSylvania GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmte Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werde kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
d) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen TrailSylvania GbR aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TrailSylvania GbR für Sachschäden je Kunde und Reise bis 4.100,- Euro.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TrailSylvania GbR schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühstens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann TrailSylvania GbR nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von TrailSylvania GbR gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von TrailSylvania GbR maßgebend.
17. Rücktrittspauschale (vergleiche Ziffer 5. a)
a) Pauschalreisen
Bis 30 Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
29. –7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
am Tag des Reisebeginns 100 % des Reisepreises.
Jeweils zuzüglich 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
d) Alle Angaben gelten pro Reiseteilnehmer!
Sind mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.
B. Nur-Flug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln
zu ermitteln und anschließend zu addieren.
18. Allgemein - Der Veranstalter:
TrailSylvania
Rüdiger Steinke
Alexander-Reinhardt von Bergen-Wedemeyer GbR
Heringstraße 4
D-02625 Bautzen
Erreichbar unter:
Telefon: +49 (0) 351 879 46 51
Fax: +49 (0) 12120 161510
Mobil: +49 (0) 176 51379815
E-Mail: info@trailsylvania.de
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