TrailSylvania

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde der Trailsylvania GbR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Trailsylvania GbR hat längstens 14 Tage nach Abgabe des Angebotes Gelegenheit, selbiges anzunehmen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich erfolgen oder online vorgenommen werden.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Trailsylvania GbR zustande. Der Kunde erhält von der Trailsylvania GbR eine schriftliche Buchungsbestätigung.

2. Bezahlung

2.1. Mit Reiseanmeldung erhält der Kunde den Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB. Nach dessen Aushändigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2. Die Restzahlung wird spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend, welcher sich aber ausdrücklich vorbehält, aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Die Trailsylvania GbR ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Die Trailsylvania GbR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Trailsylvania GbR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Umbuchung

Stornobedingungen:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurück treten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Trailsylvania GbR

Stornokosten bis:


Diese Angaben verstehen sich zuzügl. der Flugkosten, bei bereits erfolgter Buchung oder, falls bei einem Rücktritt eine Umbuchung auf eine andere Person erfolgt, trägt der Zurücktretende mind. die Kosten für die Umbuchung.

Wir empfehlen den Abschluss einer  Reiserücktrittskosten-Versicherung.

6. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Ersatzleistung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die Trailsylvania GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A) Wenn der Reisende unbeachtet einer Abmahnung des Veranstalters durch zurechenbares Verhalten die Reise nachhaltig stört, so das eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Soweit notwendig, wird die Trailsylvania GbR den gekündigten Reisenden beim Rücktransport unterstützen, so etwa beim Zubringen zu öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wenn die Selbstorganisation der Rückreise ohne Hilfe des Veranstalters vom gekündigten Reisenden nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben wäre. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches-, völkerverachtendes, faschistoides oder anderes extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Kurs- oder Reiseleiter ohne vorherige Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Der Trailsylvania GbR steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

B) Bis 30 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter bei Nichterreichen der, in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ist die Trailsylvania GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuschicken. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche setzen ein entsprechendes Verschulden der Trailsylvania GbR voraus. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht nicht, wenn dieser die Nichtdurchführung der Reise zu vertreten hat.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Für diese Fälle kommt die Regelung des § 651j Bürgerliches Gesetzbuch zur Anwendung. Dieser hat folgenden Wortlaut und wird hier zur Kundeninformation abgedruckt:

„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Zu beachten sind in jedem Falle die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswärtiges-amt.de) , Tel.: (Berlin) 030/ 50002000.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Die Trailsylvania GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissen-hafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der angegebenen Leistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit sofern die Trailsylvania GbR nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben erklärt hat. Die Trailsylvania GbR haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Für Leistungs-störungen fremder Leistungsträger, die lediglich vermittelt werden, z.B. Beförderungen im Linienverkehr haftet die Trailsylvania GbR nicht, es sei denn, der Trailsylvania GbR ist ein Auswahlverschulden vorzuwerfen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

10. Gewährleistung und Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Kündigung empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der Trailsylvania GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Trailsylvania GbR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Die Trailsylvania GbR haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Museumsbesuche, zusätzlich gewünschte Programmleistungen u.ä.) und die in der Reisebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet wurden. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Trailsylvania GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungs-träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Besondere Outdoor-Risiken
Im Outdoorbereich kann trotz sorgfältiger Betreuung ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Krankheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Für Schäden haftet der Veranstalter hier nur, soweit ihm ein konkretes Verschulden vorzuwerfen ist. In einzelnen Regionen können auf Grund von z.B. logistischen oder technischen Schwierigkeiten nur in beschränktem Umfang Rettungs- bzw. medizinische Behandlungen durchgeführt werden. Unter Umständen können so auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben. Jeder Teilnehmer hat durch eine angemessene eigene Tourvorbereitung, Eigenverantwortung und Umsicht zu seiner Sicherheit beizutragen. Teilnehmer sollten mit den jeweiligen Anforderungen und Risiken der Tour vertraut sein und über  Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen.

12. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verliert er seine aus dem Mangel resultierenden Haftungsansprüche.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende zu deren wirksamer Durchsetzung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Termin der Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dieser Zeitraum entspricht der gesetzl. Vorgabe. Für die Verjährung von Ansprüchen des Reisenden gelten die entsprechenden gesetzl. Regelungen.

14. Pass- und Gesundheitsvorschriften

Die Trailsylvania GbR steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

15. Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, die durch den Reisenden über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Kosten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Gültigkeit

Stand: 30.01.2011. Irrtümer bei Preis- und Terminangaben sind vorbehalten. Es gilt die jeweils aktuelle Ausgabe unseres Reisekataloges.

18. Fremdleistungen / Kooperationspartner

Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden oder Reisen anderer Veranstalter und Kooperationspartner tritt die Trailsylvania GbR nur als Vermittler auf und es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Vertragspartners.

19. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

20. Veranstalter

Trailsylvania GbR, Heinrich-Heine-Straße 09, 02625 Bautzen

Tel: 03591-303440, info@trailsylvania.de, www.trailsylvania.de

Geschäftsführer: Alexander Reinhardt von Bergen Wedemeyer & Rüdiger Steinke